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   VG München, 04.08.2016 - M 10 K 15.5928   

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VG München, 04.08.2016 - M 10 K 15.5928 (https://dejure.org/2016,31827)
VG München, Entscheidung vom 04.08.2016 - M 10 K 15.5928 (https://dejure.org/2016,31827)
VG München, Entscheidung vom 04. August 2016 - M 10 K 15.5928 (https://dejure.org/2016,31827)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28

    Auszug aus VG München, 04.08.2016 - M 10 K 15.5928
    Eine Ausweisungsmaßnahme ist hier auf außergewöhnliche Umstände begrenzt (vgl. EuGH, U. v. 23.11.2010 - C-145/09 Rn. 40, 41 - juris).

    Dabei ist insbesondere der außergewöhnliche Charakter der Bedrohung der öffentlichen Sicherheit aufgrund des persönlichen Verhaltens der betroffenen Person, die zu der Zeit, zu der die Ausweisungsverfügung ergeht, zu beurteilen ist, nach Maßgabe der verwirkten und verhängten Strafen, des Grades der Beteiligung an der kriminellen Aktivität, des Umfangs des Schadens und gegebenenfalls der Rückfallneigung, gegen die Gefahr abzuwägen, die Resozialisierung des Unionsbürgers in dem Aufnahmemitgliedsstaat, in den er vollständig integriert ist, zu gefährden (EuGH, U. v.23.11.2010 - C-145/09 Rn. 49, 50 - juris).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist eine umfassende Beurteilung der Situation des Betroffenen "jeweils zu dem genauen Zeitpunkt vorzunehmen, zu dem sich die Frage der Ausweisung stellt" (vgl. U. v. 16.1.2014 - C-400/12 - juris Rn. 35; U. v. 23.11.2010 - C-145/09 - juris Rn. 32).

  • VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 ZB 15.231

    Verlustfeststellung; kroatischer Staatsangehöriger; Verurteilung wegen

    Auszug aus VG München, 04.08.2016 - M 10 K 15.5928
    Die betroffenen Schutzgüter des Lebens und der Gesundheit nehmen in der Hierarchie der in den Grundrechten enthaltenen Wertordnung einen hohen Rang ein (vgl. EuGH, U. v. 23.11.2010 - C-145/9 - juris Rn. 45 ff.; BayVGH, B. v. 6.5.2015 -10 ZB 15.231 - juris Rn. 4).

    Liegt, wie beim Kläger, die Ursache der begangenen Straftaten (auch) in der Suchtmittelabhängigkeit, so ist nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die erfolgreiche Absolvierung einer Therapie zwingende Voraussetzung für ein denkbares Entfallen der Wiederholungsgefahr (vgl. BayVGH, B. v. 10.10.2012 - 10 ZB 11.2454 - juris Rn. 9; B. v. 6.5.2015 - 10 ZB 15.231 - juris Rn. 7).

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG München, 04.08.2016 - M 10 K 15.5928
    Eine tatsächliche persönliche Verbundenheit, auf deren Aufrechterhaltung die Kinder zu ihrem Wohl angewiesen sind (vgl. BVerfG, B. v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris Rn. 18), besteht offensichtlich nicht.
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG München, 04.08.2016 - M 10 K 15.5928
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U. v. 10.7.2012 - 1 C 19/11 - juris Rn. 16) der Wahrscheinlichkeitsmaßstab bezüglich der Wiederholungsgefahr vom Rang des gefährdeten Rechtsguts abhängig; bei bedrohten Rechtsgütern mit einer hervorgehobenen Bedeutung gelten daher für die im Rahmen tatrichterlicher Prognose festzustellende Wiederholungsgefahr eher geringere Anforderungen.
  • EuGH, 22.05.2012 - C-348/09

    Straftaten im Bereich besonders schwerer Kriminalität, die im Vertrag über die

    Auszug aus VG München, 04.08.2016 - M 10 K 15.5928
    Zudem setzt eine Verlustfeststellung voraus, dass das persönliche Verhalten des Betroffenen eine tatsächliche und gegenwärtige Gefahr darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft oder des Aufnahmemitgliedstaats berührt, wobei diese Feststellung im Allgemeinen bedeutet, dass eine Neigung des Betroffenen bestehen muss, das Verhalten in Zukunft beizubehalten (vgl. EUGH, U. v. 22.5.2012 - C-348/09 - juris Rn. 33 f; zum Ganzen: BayVGH, B. v. 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 11.09.2015 - 1 B 39.15

    Zeitpunkt der Verlustfeststellung; Verlustfeststellung während Strafhaft;

    Auszug aus VG München, 04.08.2016 - M 10 K 15.5928
    Einer positiven Entwicklung des Unionsbürgers nach Erlass der Verlustfeststellung - etwa wie im vorliegenden Fall durch eine erfolgreiche Therapie während der Strafhaft oder zu einem späteren Zeitpunkt - kann durch eine nachträgliche Verkürzung des Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 7 Abs. 2 FreizügG/EU Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG, B. v. 11.9.2015 - 1 B 39/15 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00

    Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit;

    Auszug aus VG München, 04.08.2016 - M 10 K 15.5928
    Bei einer Ausweisung zu spezialpräventiven Zwecken müssen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Straftaten des Ausländers ernsthaft droht und damit eine von ihm bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (ständige Rspr., etwa BVerwG, U. v. 26.2.2002 - 1 C 21/00 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013

    Verlust des Freizügigkeitsrechts; österreicherischer Staatsangehöriger;

    Auszug aus VG München, 04.08.2016 - M 10 K 15.5928
    Zudem setzt eine Verlustfeststellung voraus, dass das persönliche Verhalten des Betroffenen eine tatsächliche und gegenwärtige Gefahr darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft oder des Aufnahmemitgliedstaats berührt, wobei diese Feststellung im Allgemeinen bedeutet, dass eine Neigung des Betroffenen bestehen muss, das Verhalten in Zukunft beizubehalten (vgl. EUGH, U. v. 22.5.2012 - C-348/09 - juris Rn. 33 f; zum Ganzen: BayVGH, B. v. 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 10.10.2012 - 10 ZB 11.2454

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; keine assoziationsrechtliche

    Auszug aus VG München, 04.08.2016 - M 10 K 15.5928
    Liegt, wie beim Kläger, die Ursache der begangenen Straftaten (auch) in der Suchtmittelabhängigkeit, so ist nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die erfolgreiche Absolvierung einer Therapie zwingende Voraussetzung für ein denkbares Entfallen der Wiederholungsgefahr (vgl. BayVGH, B. v. 10.10.2012 - 10 ZB 11.2454 - juris Rn. 9; B. v. 6.5.2015 - 10 ZB 15.231 - juris Rn. 7).
  • VG München, 05.07.2022 - M 2 K 19.1392

    Polnischer Staatsangehöriger, Verlustfeststellung wegen Straffälligkeit,

    Denn der Schutz der Bevölkerung vor Betäubungsmitteln bildet eines der Grundinteressen der Gesellschaft, da der Handel mit Drogen eine Abhängigkeit von Drogenkonsumenten hervorruft oder aufrechterhält und damit erhebliche Auswirkungen zeitigt (vgl. VG München, U.v. 4.8.2016 - M 10 K 15.5928 - juris Rn. 37).
  • VG München, 08.05.2018 - M 4 K 17.4371

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

    Zeiten von Strafhaft führen jedoch regelmäßig zur Unterbrechung des Zehnjahreszeitraums und rechnen für die Bestimmung des "Ausweisungsschutzes" regelmäßig nicht mit (EuGH, NVwZ-RR 2014, 245 = BeckRS 2014, 80039; BayVGH, BeckRS 2015, 44240, VG München, BeckRS 2016, 52457).
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